Informationen zur Abgabe einer Meldung als Hinweisgeber

Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse oder Ihren Ansprechpartner!

Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Wenn Sie ein Ereignis beobachtet haben, das Sie melden möchten, haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre Meldung - natürlich auch vertraulich und anonym - zu übermitteln. Die Bearbeitung Ihres Hinweises erfolgt aber meistens effektiver, wenn unser Beauftragter für den Hinweisgeberschutz Sie kontaktieren kann und Sie hierfür Ihre Kontaktdaten angeben.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt. Ihre Identität wird anderen Personen grundsätzlich nicht ohne Ihre vorherige und ausdrückliche Zustimmung offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten).

Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für Sie als Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage von Dritten.

Ihnen stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung. Ihren bevorzugten Meldekanal können Sie frei wählen:

Online-Formular
Nutzen Sie hierfür das folgende Formular und füllen die Felder auf den nächsten Seiten aus und machen die entsprechenden Angaben zum Vorfall, den Sie melden möchten.

Telefonische Meldung
Eine telefonische Meldung eines Hinweises ist ebenfalls möglich. Ihre telefonische Meldung können Sie unter der Rufnummer 08000 8888 7777 vornehmen.

Postalische Meldung
Die postalische Meldung eines Hinweises ist ebenfalls möglich. Richten Sie Ihren Hinweis bitte an:

Stephan Frank
SFC | Stephan Frank Consulting
Friedrichstrasse 3/4
D-37073 Göttingen

Sorgen Sie bitte für eine entsprechend vertrauliche Sendung (z.B. als verschlossenem Brief).

Persönliche Meldung (Online-Meeting oder vor Ort)
Nutzen Sie die Rufnummer für die telefonische Meldung und vereinbaren einen Termin für ein geschütztes Online-Meeting.

Alternativ steht Ihnen die Möglichkeit für ein persönliches Gespräch an einem der Standorte unseres Beauftragten für den Hinweisgeberschutz oder an einem von Ihnen gewünschten Ort offen.

Hinweise nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Meldungen im Rahmen der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes können ebenfalls über diese Hinweisgebersystem erfolgen. Es setzt die Forderung nach einem angemessenen unternehmensinternen Beschwerdeverfahren um.

 

Bitte beachten Sie die Nutzungshinweise für Hinweisgeber und unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgebersystem.

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